Die BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“. Anbieter ist die Agri Terra KG.
Die Personenhandelsgesellschaft mit der Bezeichnung Agri Terra KG darf diese Vermögensanlage nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Agri Terra KG am 3.Mai 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ öffentlich anzubieten.
Die Untersagung erfolgte, weil die Agri Terra KG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Die Personenhandelsgesellschaft mit der Bezeichnung Agri Terra KG darf diese Vermögensanlage nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Agri Terra KG am 3.Mai 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ öffentlich anzubieten.
Die Untersagung erfolgte, weil die Agri Terra KG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Quelle: BaFin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen