Die BaFin hat der Germanika GmbH, Selters, mit Bescheid vom 4. Juni 2018 aufgegeben, das Finanztransfer-/Akquisitionsgeschäft einzustellen. Die Germanika GmbH bot Unternehmen „internationale Geldtransferlösungen“ an und leitete Anlegergelder an die Unternehmen weiter.
Damit erbringt die Germanika GmbH die genannten Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Damit erbringt die Germanika GmbH die genannten Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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