Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
- Staatsanwaltschaft Braunschweig erlässt gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit der Dieselkrise und setzt ein Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mrd. gegen die Volkswagen AG fest
- Staatsanwaltschaft Braunschweig erlässt gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit der Dieselkrise und setzt ein Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mrd. gegen die Volkswagen AG fest
- Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner
Verantwortung
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute einen Bußgeldbescheid gegen
die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im
Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine
Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Mrd. vor, die sich aus dem gesetzlichen
Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einer Abschöpfung
wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 995 Mio. zusammensetzt.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig
ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung
Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen.
Diese waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig
mitursächlich dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7
Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und
Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion
beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden.
Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und
wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Volkswagen bekennt sich damit zu
seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren
wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Durch den Bußgeldbescheid wird
das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren abschließend
beendet. Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens
auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die
Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren
haben wird.
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