Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Leo, 73529 Schwäbisch Gmünd, am 02. Juni 2010 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Herr Leo bot den Anlegern mit als „Privater Darlehensvertrag“ überschriebenen Formularen Verträge mit dem unbedingten Versprechen an, das erhaltene Kapital nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Leo das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 27. Juli 2010
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