Dienstag, 31. August 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor International Trade Corporation

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. August 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

International Trade Corporation
391 N.W. 179th Avenue,
Aloha, Oregon 97006
United States of America
admin@intracorp.us
Tel: +1 (503) 430-174
Fax: +1 (503) 430-175

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gemäß § 1 Abs 1 Z 1 BWG ist diesen Rechtsträgern nicht gestattet.

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