Donnerstag, 5. August 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor GRP Finance Holding Ltd. Group

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Juli 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

GRP Finance Holding Ltd. Group
Kornhausstraße 3, 9000 St. Gallen, Schweiz
483 Green Landes, London N13 4BS, Großbritannien
http://www.grp-finance.com/
info@grp-finance.com
Tel.: +41 71 313 05 90
Fax: +41 71 313 05 01

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Einlagengeschäfts nach § 1 Abs. 1 Z 18 lit a BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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