Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. Jänner 2010 teilt die FMA daher mit, dass die
Sole Invest GmbH (Dubai Capital)
Münchener Straße 67
83395 Freilassing
DEUTSCHLAND
http://www.dubai-capital.com/
office@dubai-capital.com
Tel.: +49 (0) 89 / 74120 - 295
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter
ist daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen