Mittwoch, 24. März 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Best Euro Credit

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. März 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

Best Euro Credit
Russland (Russia)
125009 MOSCOW
ROMANOV PER. 4, STR.2
Tel: +7 (499) 7030274
Tel: + 38 (096) 2646792
SKYPE: alexander2491
info@best-eurocredit.com
http://besteurocredit.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

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