Die BaFin hat der AHFI Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, Murnau a. Staffelsee, mit Bescheid vom 24. September 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die AHFI Immobilien- und Verwaltungs-GmbH schloss Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder.
Hierdurch betreibt die AHFI Immobilien- und Verwaltungs-GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die AHFI Immobilien- und Verwaltungs-GmbH schloss Darlehensverträge und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder.
Hierdurch betreibt die AHFI Immobilien- und Verwaltungs-GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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