Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. August 2018 gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen (Liechtenstein), die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden erhielten für den von vorneherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar.
Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden erhielten für den von vorneherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar.
Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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