Die BaFin hat Herrn Dennis Thomsen, Syke, mit Bescheid vom 29. Oktober 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Thomsen warb auf der Internetseite www.thomseninvestment.com für einen angeblich von ihm gemanagten Fonds, der die Anlegergelder in Wertpapiere investiere.
Er wurde verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen und entsprechende Kapitalanlageangebote von der Internetseite zu entfernen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Thomsen warb auf der Internetseite www.thomseninvestment.com für einen angeblich von ihm gemanagten Fonds, der die Anlegergelder in Wertpapiere investiere.
Er wurde verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen und entsprechende Kapitalanlageangebote von der Internetseite zu entfernen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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