Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.10.2018 teilt die FMA daher mit, dass
Ledger Capital Management
Daiwa Aoyama Bldg, 25th Floor,
Jingumae 3-chome
Shibuya-ku, Tokyo
Japan
Kimley Commercial Building,
142-146 10/A Queen’s Road Central
Central, Hong Kong
info@ledgercaptmgt.com
http://www.ledgercaptmgt.com/
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 11 BWG) nicht gestattet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.10.2018 teilt die FMA daher mit, dass
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Japan
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142-146 10/A Queen’s Road Central
Central, Hong Kong
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 11 BWG) nicht gestattet.
Quelle: FMA
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