Freitag, 2. November 2018

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Ledger Capital Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.10.2018 teilt die FMA daher mit, dass

Ledger Capital Management
Daiwa Aoyama Bldg, 25th Floor,
Jingumae 3-chome
Shibuya-ku, Tokyo
Japan

Kimley Commercial Building,
142-146 10/A Queen’s Road Central
Central, Hong Kong

info@ledgercaptmgt.com

http://www.ledgercaptmgt.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Teilnahme an der Emission Dritter eines oder mehrerer der in Z 7 lit. b bis f BWG genannten Instrumente und die diesbezüglichen Dienstleistungen (Loroemissionsgeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 11 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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