Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, untersagt. Betroffen sind die Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“.
Dies gilt solange, bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Die Untersagung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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