Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Andreas Luckau, ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung, Altenholz, mit Bescheid vom 25. Januar 2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und die unerlaubt betriebene Anlageverwaltung abzuwickeln.
Hinsichtlich des Einlagengeschäfts muss Herr Andreas Luckau die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen. Die Anlageverwaltung ist von Herrn Luckau durch die unverzügliche Veräußerung der angeschafften Finanzinstrumente und Auszahlung des Veräußerungserlöses, unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente, bzw. durch Rückzahlung der zur Anlage in Finanzinstrumenten angenommenen Gelder, die nicht in Finanzinstrumenten angelegt wurden, an sämtliche Anleger abzuwickeln.
Herr Andreas Luckau schloss mit Anlegern Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Darüber hinaus schloss Herr Andreas Luckau mit Anlegern Verträge, die beinhalteten, das erhaltene Geld gegen Gewinnbeteiligung zu Handelszwecken (FOREX) zu verwenden.
Demzufolge betreibt Herrn Andreas Luckau mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und bestandskräftig.
Hinsichtlich des Einlagengeschäfts muss Herr Andreas Luckau die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen. Die Anlageverwaltung ist von Herrn Luckau durch die unverzügliche Veräußerung der angeschafften Finanzinstrumente und Auszahlung des Veräußerungserlöses, unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente, bzw. durch Rückzahlung der zur Anlage in Finanzinstrumenten angenommenen Gelder, die nicht in Finanzinstrumenten angelegt wurden, an sämtliche Anleger abzuwickeln.
Herr Andreas Luckau schloss mit Anlegern Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Darüber hinaus schloss Herr Andreas Luckau mit Anlegern Verträge, die beinhalteten, das erhaltene Geld gegen Gewinnbeteiligung zu Handelszwecken (FOREX) zu verwenden.
Demzufolge betreibt Herrn Andreas Luckau mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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