Freitag, 22. April 2016

SdK lehnt Laufzeitverlängerung der Anleihe der Karlie Group ab und fordert Nachbesserungen

Die Karlie Group GmbH hat die Inhaber der vom Unternehmen emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1TNG9) zu einer am 09. Mai 2016 in Bad Wünnenberg stattfindenden Gläubigerversammlung eingeladen. Auf dieser Versammlung sollen die Anleiheinhaber einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere drei Jahre bis zum 25. Juni 2021 und einer rückwirkend ab dem 25. Juni 2015 geltenden Herabsetzung des Zinssatzes von derzeit 6,75 % p. a. auf dann 5,00 % p. a. zustimmen. Ferner soll der Gesellschaft eine Option für eine erneute Verlängerung der Laufzeit der Unternehmensanleihe um ein weiteres Jahr bis 2022 eingeräumt werden. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption würde der Zinssatz für den Zeitraum ab dem 25. Juni 2021 wieder auf 6,75% p. a. ansteigen. Ferner müsste die Gesellschaft im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption auch den im Zeitraum 2015 bis 2021 entstandenen Zinsverlust durch eine Nachzahlung ausgleichen.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) rät allen Anleiheinhabern, ihre Stimmrechte wahrzunehmen und gegen die aktuell vorgesehenen Beschlussvorschläge zu stimmen. Zwar erkennt die SdK an, dass sich die Gesellschaft schon seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Krise befindet und daher die Anleiherückzahlung zum aktuell vorgesehenen Termin im Jahr 2018 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein dürfte. Auch ist positiv zu erwähnen, dass die Gesellschafter bereits weiteres Eigenkapital in die Gesellschaft investiert haben. Es ist aus Sicht der SdK jedoch nicht hinzunehmen, dass die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und einem zeitgleichen Zinsverzicht zustimmen sollen und im Gegenzug keinerlei Kompensation hierfür erhalten sollen. Sofern die Sanierung der Gesellschaft gelingen sollte, wäre es aus Sicht der SdK angemessen, den Anleiheinhabern einen Anteil am Sanierungserlös zukommen zu lassen. Ferner ist aus Sicht der SdK nicht ersichtlich, inwieweit die für die in der Vergangenheit negative wirtschaftliche Entwicklung der Karlie Group verantwortlichen Personen von der Gesellschaft zur Rechenschaft gezogen worden sind bzw. aktuell zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist die Gesellschaft aus Sicht der SdK den Anleiheinhabern schuldig, um den bereits eingetretenen bzw. noch drohenden finanziellen Schaden minimieren zu können.

Die SdK ruft daher alle Anleiheinhaber auf, an der Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH teilzunehmen und die Beschlussvorschläge abzulehnen. Sofern Sie nicht persönlich an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen können, bietet die SdK allen betroffenen Anleiheinhabern an, sich auf der Gläubigerversammlung durch die SdK vertreten zu lassen. Informationen hierzu und über den weiteren Verlauf des Verfahrens erhalten interessierte Anleiheinhaber über einen kostenlosen Newsletter der SdK. Für diesen können sich Anleiheinhaber unter www.sdk.org/karlie registrieren.

München, den 21. April 2016

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Karlie Group GmbH!

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