Bausparkasse
begrenzt Laufzeit
Stuttgart, 11.04.2016 – Die
Bausparkasse BSQ Bauspar AG begrenzt einseitig die Laufzeit von
Bausparverträgen und bezieht sich dabei auf eine Klausel ihrer
Bausparbedingungen, nach der eine Begrenzung der Vertragslaufzeit bei Vorliegen
„bauspartechnischer Gründe“ möglich ist. Die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg hält die Klausel für intransparent und hat gegen die
Verwendung der Klausel durch die BSQ Bauspar AG Unterlassungsklage beim
Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht (AZ 7 O 1987/16).
„Die Beschwerden zum Verhalten
der Bausparkassen reißen nicht ab“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte
der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aktuell behauptet die BSQ Bauspar AG
gegenüber Kunden, Verträge ihres Tarifs Q16 vorzeitig beenden zu können. In
Anschreiben bittet sie Kunden mitzuteilen, ob sie ihren Bausparvertrag zu
rückwirkend geringerer Verzinsung in der Basisvariante fortführen wollen oder
ob sie die Auszahlung des Guthabens inklusive Bonus wünschen, was einer
Kündigung gleichkommt. Die schwammige Begründung für diese einseitige
Vertragsverkürzung findet sich in den Allgemeinen Bausparbedingungen des Tarifs
Q16. Dort heißt es u.a.: „Bei Vorliegen bauspartechnischer Gründe kann die
Bausparkasse die maximale Laufzeit eines Bausparvertrages in der Bonusvariante
begrenzen, die jedoch 7 Jahre nicht unterschreiten darf.“
Nach Auffassung der
Verbraucherzentrale ist diese Klausel intransparent, weil sie auf nicht näher
beschriebene „bauspartechnische Gründe“ verweist. „Verbraucher sind so der
einseitigen Beurteilung durch die Bausparkasse ausgeliefert, ohne diese auch
nur ansatzweise nachvollziehen oder gar überprüfen zu können“, kritisiert
Nauhauser. Damit besteht die Gefahr einer willkürlichen Auslegung durch die
Bausparkasse, welche diese berechtigen würde, sämtliche vertraglichen
Grundlagen aushebeln zu können. Betroffenen Verbrauchern rät die
Verbraucherzentrale, der Laufzeitverkürzung zu widersprechen und auf den
Ausgang des anhängigen Rechtsstreits zu verweisen. Aktualisierte Informationen
zur Kündigungswelle der Bausparkassen stellt die Verbraucherzentrale bereit
unter www.vz-bw.de/bausparkassen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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