Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11. Februar 2016 teilt die FMA daher mit, dass die Betreiber der Webseiten
www.kapitalwertbank.com
mit angeblichem Sitz in
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sowie
www.zugfx.com
mit angeblichem Sitz in
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ZUG FX - Customer Services Dept.
25 Canada Square
Canary Wharf
London,
E14 5LQ
Vereinigtes Königreich
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Tel. 0203 129 5329
E-Mail: enquiries(at)zugfx.com
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nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
Quelle: FMA
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