Die BaFin hat Herrn Arnulf Krebs, Neuenstadt am Kocher, und Frau Monika Kochanek, Wipfeld, am 12. Januar 2016 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt. Sie hat beiden Personen gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Abwicklung des Einlagengeschäfts durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder aufgegeben.
Arnulf Krebs und Monika Kochanek schlossen mit zahlreichen Personen Vereinbarungen („Darlehens- & Vermittlungs-Urkunden“ und „Darlehens-Urkunden“), in denen sie als „gleichberechtigte Gesellschafter“ der „Napoleon Hill Unternehmensberatung“ den Darlehensgebern die Rückzahlung des jeweils eingezahlten Geldes zu einem festen Rückzahlungsdatum zuzüglich einer festen Rendite versprachen.
Weder Krebs noch Kochanek verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 KWG.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Arnulf Krebs und Monika Kochanek schlossen mit zahlreichen Personen Vereinbarungen („Darlehens- & Vermittlungs-Urkunden“ und „Darlehens-Urkunden“), in denen sie als „gleichberechtigte Gesellschafter“ der „Napoleon Hill Unternehmensberatung“ den Darlehensgebern die Rückzahlung des jeweils eingezahlten Geldes zu einem festen Rückzahlungsdatum zuzüglich einer festen Rendite versprachen.
Weder Krebs noch Kochanek verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 KWG.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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