Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Die Maßnahmen derBaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Nach einer zu bildenden Steuerrückstellung drohe dem Institut die bilanzielle Überschuldung.
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Nach einer zu bildenden Steuerrückstellung drohe dem Institut die bilanzielle Überschuldung.
Quelle: BaFin
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