Freitag, 4. März 2011

BaFin warnt vor Diamond Finance Invest Holding AG

DFI Holding AG ist kein nach § 32 KWG lizenziertes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der "Diamond Finance Invest Holding AG" (DFI Holding AG), Darmstadt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben.

Die DFI Holding AG behauptet in Pressemitteilungen, die sie bei entsprechenden Anbietern im Internet platziert hat (Stand: 2. Februar 2011), die Garant Bank GmbH habe der DFI Holding AG das Haftungsdach zum Betreiben von Bankgeschäften nach § 32 KWG erteilt. Weiter heißt es in den Pressemitteilungen: „Der Erhalt der offiziellen Erlaubnis, welche die Diamond Finance Invest Holding AG momentan als einziger Anbieter von Lebensversicherungsankäufen in ihrer Branche erlangt hat, zeigt, dass der Finanzdienstleister die im Kreditwesengesetz verankerten Kriterien zum Betreiben von Bankgeschäften erfüllt."

Bei der DFI Holding AG handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Auch liegt der BaFin keine Erklärung der Garant Bank GmbH für die DFI Holding AG über deren Tätigkeit als vertraglich verbundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG vor. Eine solche Erklärung, würde die DFI Holding AG auch keinesfalls zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigen.

Bonn/Frankfurt a.M., den 24. Februar 2011

2 Kommentare:

Isabell W. hat gesagt…

Stellungnahme der Diamond Finance Invest Holding AG (DFI) zum Kommentar der BaFin vom 24.02.2011
Wir weisen darauf hin, dass die Kooperation mit der Garant Bank GmbH im Bezug auf das Haftungsdach mit der DFI ausdrücklich nichts mit dem Ankauf von Lebensversicherungen zu tun hat, ferner ging es hier um die genehmigungspflichtigen Bereiche Anlagevermittlung, Anlageverwaltung und Anlageberatung welche nicht notwendig sind, um den Ankauf von Lebensversicherungen zu betreiben.
Hier die Stellungnahme:
Die Diamond Finance Invest Holding AG nimmt Stellung zum Kommentar, welchen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 24.02.2011 aufgrund einer vorangegangenen Pressemeldung vom Januar 2011 auf ihrer Homepage unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__110224__dfi__holding.html veröffentlicht hat:
Nicht die Diamond Finance Invest Holding AG (DFI), sondern die mit ihr kooperierende Garant Bank GmbH hat die Zulassung seitens der BaFin, die gelisteten Einträge als Finanzdienstleistungsinstitut auszuüben. In dem zwischen Diamond Finance Invest Holding AG und Garant Bank zum 01.12.2010 geschlossenen Vertrag erhält die DFI Holding AG von der Garant Bank das Recht, unter deren Haftungsdach Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung zu erbringen. Dieses Mandatsverhältnis nimmt weiterhin die Ausnahmevorschrift des § 2 ABS 10 KWG in Anspruch, so dass die DFI nicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG gelten muss, sondern als Finanzunternehmen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Garant Bank GmbH, die BaFin über die Haftungsübernahme zu informieren.
In dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierten Presseartikel vom 13.01.2011 war die Garant Bank GmbH als kooperierender Partner für Bankgeschäfte angeführt worden. Mit dieser Nennung wurde die juristische Auskunftspflicht seitens der Pressestelle der DFI erfüllt.
Die Garantbank GmbH untersteht der BaFin, ist dort als Finanzdienstleister eingetragen und hat die Berechtigung, Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben. Jedoch hatte die Garant Bank GmbH ihre seit dem 01.12.2010 bestehende Kooperation mit der DFI und die damit verbundene Haftungsübernahme der BaFin nicht, wie vertraglich vereinbart, über die hierbei erforderliche Anzeige kommuniziert, so dass dort keine Information vorlag und die Mitte Januar 2011 geschaltete Pressemeldung berechtigterweise bei der BaFin auf Unverständnis stieß. Die Richtigstellung ging in genau dieser Form an die BaFin.

Unknown hat gesagt…

Wie kann ich als Geschädigter an mein Geld kommen?
Aus meiner LV hat mir DFI 50% bereits ausgezahlt, die anderen 50% sollten als monatliche Rate ausgezahlt werden.
Interessant auch die Beiträge in diesem Forum http://www.diebewertung.de/?p=16061&cpage=1#comment-3227