Sonntag, 13. März 2011

Hinweis der BaFin zu unerwünschtem Fax-Spam

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen derzeit vermehrt Hinweise über die unaufgeforderte Versendung von Börsenbriefen per Fax ein. Dieser Fax-Spam enthält aggressive Kaufempfehlungen und wird massenhaft und unselektiert an beliebige Telefonanschlüsse versendet. Die Versuche der Betroffenen, die Versendung der Werbefaxmitteilungen zu stoppen, scheitern häufig an einer fehlenden Absenderkennung oder weil Absender auf Adressen im Ausland verweisen. Auch ein Anruf bei den angegebenen Mehrwertdiensterufnummern, über die die Zusendungen angeblich abbestellt werden können, bleibt meist erfolglos und verursacht nur zusätzliche Kosten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Schützen Sie Ihre Privatdaten – dazu gehören neben Adressdaten auch Ihre Telefon- und Faxnummer. Viel zu oft gelangen diese Daten durch den eigenen oft zu sorglosen Umgang in unseriöse Adressdateien. Erhalten Sie regelmäßig Fax-Spam, sollten Sie besonders skeptisch sein: Der unverlangt zugesandte, vermeintlich gut gemeinte Rat verfolgt als einzigen Zweck, Sie zum Kauf zu verleiten, damit der Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren kann. Ignorieren Sie auf jeden Fall solche Empfehlungen.

Häufig beobachtet die BaFin, dass die vermeintlichen Tippgeber Handelsaktivitäten an der Börse oder Liquidität etwa durch abgesprochene Geschäfte vortäuschen, um ihren Empfehlungen mehr Gewicht zu verleihen. Dies stellt eine verbotene Marktmanipulation dar. Haben Sie den Verdacht auf eine solche Straftat, wenden Sie sich an die BaFin. Bitte beachten Sie jedoch, dass die BaFin den Rufnummernmissbrauch selbst nicht verfolgen kann.

Unerlaubte Telefonwerbung verfolgt vor allem die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Diese stellt auf ihrer Homepage neben einem Formblatt zur Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail auch eine Übersicht der jeweils zuständigen Regulierungsbehörden in Europa zur Verfügung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de) ist als grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution für die Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig. Auch sie stellt auf ihrer Internetseite ein Beschwerdeformular bereit. Schließlich bieten die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes an.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die von der BaFin veröffentlichten Broschüren zu den Themen Geldanlage und Wertpapiergeschäft.

Bonn/Frankfurt a.M., den 7. März 2011

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Anmerkung von Rechtsanwalt Martin Arendts: Aktuell pusht der sog. "Swiss Money Report" (mit einer Fax-Nummer in Großbritannien und einer russischen E-mail-Adresse) Aktien einer (erst kürzlich umbenannten) Firma Vegas77 Entertainment S.E.

1 Kommentar:

Frischkorn hat gesagt…

So nebenbei ist es noch nie verboten gewesen Aktientipps zu verbreiten. Aufgrund der neueren technischen elektronischen Möglichkeiten (Email, Telefax, Internetforen) gibt es das Spezialgesetz MaKonV: http://de.wikipedia.org/wiki/Scalping "...die Nutzung eines gelegentlichen oder regelmäßigen Zugangs zu traditionellen oder elektronischen Medien durch Kundgabe einer Stellungnahme oder eines Gerüchtes zu einem Finanzinstrument oder dessen Emittenten, nachdem Positionen über dieses Finanzinstrument eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt zugleich mit der Kundgabe in angemessener und wirksamer Weise offenbart wird." Genau daran halten sich in diesem Fall die Tippgeber. Außerdem sind das reine Zockeraktien. Die "Anleger" spekulieren auf Geldverdopplung in 2 Wochen.