"Rosenberg & Söhne GmbH" ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der "Rosenberg & Söhne GmbH" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die "Rosenberg & Söhne GmbH" bot (zumindest) bis Januar 2011 auf ihrer Webseite verschiedene Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte an. Als Anschrift war eine Adresse in München angegeben. Die "Rosenberg & Söhne GmbH" warb damit, über eine "20-jährige Tradition als Privatbank" zu verfügen.
Das Unternehmen darf sich mangels schriftlicher Erlaubnis der BaFin jedoch weder als "Privatbank" bezeichnen noch die angebotenen Geschäfte durchführen.
Bonn/Frankfurt a.M., den 9. Februar 2011
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