Freitag, 4. Januar 2019

Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA verlängert zum Schutz von Kleinanlegern Vertriebsverbot für binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Vertriebseinschränkungen für binäre Optionen und für Differenzgeschäfte (CFD) zum zweiten Mal für drei weitere Monate verlängert:

Das Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger in der EU gilt nunmehr bis 1. April 2019. Die Beschränkungen der Vermarktung und des Verkaufs von finanziellen Differenzgeschäften (contracts for difference, CFD) an Kleinanleger wurden bis 30. April 2019 verlängert. Der Inhalt der Beschränkungen bleibt unverändert.

Eine derartige Produktintervention ist das äußerste Mittel der Aufsichtsbehörden, um zu verhindern, dass Anleger für sie stark nachteilige oder unverhältnismäßig riskante Produkte erwerben. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn entstehenden Risiken nicht durch andere aufsichtsrechtliche Instrumente begegnet werden kann. Erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz können sich aus der Ausgestaltung und den Risiken von Finanzprodukten ergeben, wie zum Beispiel bei der Vermarktung komplexer und intransparenter Finanzprodukte an Kleinanleger. Dies trifft auf binäre Optionen und Differenzgeschäfte zu: Es handelt sich um hochkomplexe Produkte, zu denen oft nur intransparente Informationen zur Verfügung stehen und die häufig durch aggressive Vermarktung vertrieben wurden.

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