Montag, 28. Januar 2019

BaFin: Crypto Code kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Crypto Code“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

„Crypto Code“ spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt unter den anonym registrierten Domains crypto-code.co und the-crypto-code.site auch in deutscher Sprache für ein angeblich automatisiertes Software-Programm zum Marginhandel von Kryptowährungspaaren. Das Unternehmen gibt seinen Sitz mit Estland an.

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