Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf, Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset Management einbezogen ist.
Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset ManagementDienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management.
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset ManagementDienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management.
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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