Mittwoch, 9. Januar 2019

BaFin: Top Algo Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Top Algo Trade keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Top Algo Trade spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und lockt sie auf die Website top-algo-trade.com. Unter dieser anonym registrierten Domain wirbt das Unternehmen für ein angeblich automatisiertes Programm zum Online-Forextrading. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare: