Montag, 28. Januar 2019

BaFin: Bitcoin TradeRobot kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Bitcoin TradeRobot“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

„Bitcoin TradeRobot“ bietet unter bitcointraderobot.com auch deutschen Kunden die Teilnahme am angeblichen automatisierten Handel von Bitcoin gegen gesetzliche Währungen an. Das Unternehmen behauptet, Millionen von Kunden zu haben und die intelligenteste Art der Investition in Bitcoin anzubieten. Die Domain bitcointraderobot.com ist anonym registriert. Das Unternehmen nennt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz.

Quelle: BaFin

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