Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der SPS Bank N.V. das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Kreditgeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt die SPS Bank N.V. sich im Internet auf ihrer Homepage, www.spsbank.com, als im Jahr 2006 gegründete Bank aus. Sie bietet unter anderem Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Kredite an.
Die SPS Bank N.V. betreibt durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Sichteinlagen (Girokonten sowie Tagesgeldkonten) und Sparkonten das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ebenso betreibt sie durch die Gewährung der von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.
Das Unternehmen ist in Deutschland unerlaubt tätig. Es ist auch nicht, wie das Impressum impliziert, von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Quelle: BaFin
Die SPS Bank N.V. betreibt durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Sichteinlagen (Girokonten sowie Tagesgeldkonten) und Sparkonten das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Ebenso betreibt sie durch die Gewährung der von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.
Das Unternehmen ist in Deutschland unerlaubt tätig. Es ist auch nicht, wie das Impressum impliziert, von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Quelle: BaFin
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