Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber Herrn Manfred Huber, München, mit Bescheid vom 07. Juli 2016 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Die Abwicklung des Kreditgeschäfts hat unter Berücksichtigung der Laufzeiten und möglicher vertraglicher Kündigungsfristen schnellstmöglich zu erfolgen. Vertragsverlängerungen sind nicht möglich.
Herr Huber hat mit einer Vielzahl von Personen Darlehensverträge geschlossen. Hierdurch betreibt er das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, ohne über die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG der BaFin zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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