Die BREST-TAUROS GmbH, zuvor firmierend unter BREST-TAUROS Immobilien GmbH, hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen („Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung“) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die BREST-TAUROS GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die BREST-TAUROS GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die BREST-TAUROS GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
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