Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Hans Möll, Ammerbuch, als Organ der Fact Swiss AG, Buchs, Schweiz, mit Bescheid vom 8. Juli 2016 aufgegeben, das von der Fact Swiss AG unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Die Fact Swiss AG mit Sitz in der Schweiz nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder von Personen mit Sitz im Inland an. Damit betreibt die Fact Swiss AG das Einlagengeschäft im Inland ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Herr Möll ist als Organ der Fact Swiss AG verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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