Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Bernd Chowanietz, Olching, am 2. Juli 2008 aufgegeben, das von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Herr Chowanietz bot Anlegern über das Internet an, Gelder durch die Teilnahme an beziehungsweise Mitgliedschaft in einem „Club von Trade Community“ oder einem „Investorenclub“ anzulegen. Hierbei sagte Herr Chowanietz den Anlegern die vollständige Rückzahlung ihres Anlagekapitals zu.
Mit dieser Tätigkeit betreibt Herr Chowanietz das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist aufgrund der Abwicklungsanordnung verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 10.11.2008
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