Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag, dem 28. Oktober 2008, für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.
Die BaFin musste den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Dieses war am 15. September 2008 erlassen worden und dauert seitdem an. Die BaFin hatte das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden sind.
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