Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09. Oktober 2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Niederlassung untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“).
Die BaFin habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Die Muttergesellschaft, die Kaupthing hf., Island, sei nicht in der Lage gewesen, der Niederlassung weiterhin ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Am Abend des 08. Oktober hatte die isländische Muttergesellschaft bereits den Zugriff auf die Online-Konten der Niederlassung in Deutschland gesperrt, nachdem sie der Kontrolle der isländischen Finanzaufsicht unterstellt worden war.
Die Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, hat derzeit etwa 30.800 Kunden und Einlagenverbindlichkeiten in Höhe von 308 Mio. Euro.
Sie untersteht zwar der isländischen Solvenzaufsicht, da es sich um eine EWR-Niederlassung im Sinne des § 53b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Dennoch konnte die BaFin nach § 46 KWG das Moratorium anordnen, da die Gefahr bestand, dass die Niederlassung die Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen konnte.
Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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