Die Verbuchung auf den Konten der Anleihegläubiger wird erfahrungsgemäß in wenigen Tagen nach dem Stichtag vorgenommen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank.
Die Ausschüttung erfolgt gleichmäßig (quotal) auf die Hauptforderung aus der Anleihe und die bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Stückzinsen. Dies bedeutet, dass pro EUR 1.000,00 Anleihekapital auf das Nominal in Höhe von EUR 82,55 zzgl. Zinsen in Höhe von EUR 2,19 also insgesamt EUR 84,74 ausgeschüttet werden. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
Bitte beachten Sie, dass One Square keine Rechts- oder Steuerberatung tätigt und Anfragen dazu nicht beantworten kann.
Nach dem Vollzug der Schlussverteilung beschließt das Insolvenzgericht sodann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren endet damit.
Die Ausschüttung erfolgt gleichmäßig (quotal) auf die Hauptforderung aus der Anleihe und die bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Stückzinsen. Dies bedeutet, dass pro EUR 1.000,00 Anleihekapital auf das Nominal in Höhe von EUR 82,55 zzgl. Zinsen in Höhe von EUR 2,19 also insgesamt EUR 84,74 ausgeschüttet werden. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
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