Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Harsum, 11. November 2024 – Die Geschäftsführung der Schlote Holding GmbH hat heute beschlossen, beim Amtsgericht Hannover ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen. Die Beschlussfassung zur Sanierung der Schlote Holding GmbH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Verhandlungen über alternative Lösungen zu keinem Ergebnis geführt haben.
Die geplante Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Finanzierungssituation der Schlote Holding GmbH. Weitere Gesellschaften des Schlote-Konzerns sind von den vorstehenden Maßnahmen nicht betroffen. Mit Ausnahme der Tochtergesellschaften Schlote GmbH & Co. KG und Schlote Saar GmbH wird der Geschäftsbetrieb des Schlote-Konzerns somit unverändert fortgeführt.
Infolge der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG werden die Beschlüsse der 2. Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) vom 21. Mai 2024 nicht mehr umgesetzt werden können und es wird somit auch keine Auszahlung der Teilnahmevergütungen erfolgen, weil die dazu vereinbarten Vollzugsbedingungen nicht erfüllt wurden. Der von der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 gewählte Gemeinsame Vertreter wird seine Aufgaben unverändert wahrnehmen und allein berechtigt sowie verpflichtet sein, die Rechte der Anleihegläubiger in deren Interesse im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG geltend zu machen.
Schlote wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben fortlaufend informieren.
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