Berlin, 3. August 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) nimmt ihre Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung an die Anleihegläubiger der 2020/2026-Anleihe (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „2020/2026-Anleihe“) unter anderem über die Stundung der am 13. August 2024 fälligen Zinszahlung zurück.
Gleichzeitig und im Rahmen laufender konstruktiver Verhandlungen zwischen der Gesellschaft, einer bedeutenden Gruppe von Anleihegläubigern der 2020/2026-Anleihe (die „Ad Hoc Gruppe“) und dem Anleihegläubiger der 2021/2029-Anleihe (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „2021/2029-Anleihe“) unter anderem über die jeweils anstehenden Zinszahlungen aus der 2020/2026-Anleihe und der 2021/2029-Anleihe sowie eine umfassende Restrukturierungslösung, wurde die Gesellschaft von den jeweiligen Beratern dieser Parteien darüber informiert, dass die Ad Hoc Gruppe und der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 im Grundsatz und vorbehaltlich weiterer Prüfung, Verhandlungen und Ausarbeitung der Dokumentation hinsichtlich einer Lösung, die unter anderem eine mögliche Zwischenfinanzierung der jeweiligen Zinszahlungen vorsieht, abgestimmt sind.
Gleichzeitig und im Rahmen laufender konstruktiver Verhandlungen zwischen der Gesellschaft, einer bedeutenden Gruppe von Anleihegläubigern der 2020/2026-Anleihe (die „Ad Hoc Gruppe“) und dem Anleihegläubiger der 2021/2029-Anleihe (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „2021/2029-Anleihe“) unter anderem über die jeweils anstehenden Zinszahlungen aus der 2020/2026-Anleihe und der 2021/2029-Anleihe sowie eine umfassende Restrukturierungslösung, wurde die Gesellschaft von den jeweiligen Beratern dieser Parteien darüber informiert, dass die Ad Hoc Gruppe und der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 im Grundsatz und vorbehaltlich weiterer Prüfung, Verhandlungen und Ausarbeitung der Dokumentation hinsichtlich einer Lösung, die unter anderem eine mögliche Zwischenfinanzierung der jeweiligen Zinszahlungen vorsieht, abgestimmt sind.
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