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Genf, 12. August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) am 7. August 2024 zu einer weiteren Gläubigerversammlung eingeladen. Diese Gläubigerversammlung soll ausdrücklich keine zweite, sondern eine neue erste Gläubigerversammlung sein und findet am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München statt.
Damit diese Versammlung abstimmungsfähig ist, ist somit wieder eine Präsenz von mind. 50% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig. In der ersten Gläubigerversammlung wurde das Quorum mehr als deutlich verfehlt und die Versammlung war damit nicht beschlussfähig.
Für den gemeinsamen Vertreter ist es nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gesellschaft bewusst auf das Recht, eine sogenannte zweite Versammlung mit einem niedrigeren Quorum für die Beschlussfähigkeit von nur 25% einzuberufen verzichtet und damit bewusst in Kauf nimmt, dass eine Abstimmung auch in der Versammlung vom 22. August an der mangelnden Präsenz scheitert.
Der Vorschlag der Gesellschaft hat sich zudem nicht wesentlich geändert. Die HPI AG schlägt weiterhin vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen (Wandlungspreis € 1,05 / aktueller Kurs € 0,12).
In Vorbereitung der ersten Gläubigerversammlung und um den Anleihegläubigern eine eigenständige Entscheidung zu ermöglichen, hatte der gemeinsame Vertreter die fällige Hauptforderung sowie die Zinsen bis zum 31. Juli 2024 gestundet. Um über eine weitere, angefragte Stundung der seit dem 01.08.2024 fälligen Haupt- und Zinsforderung aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 zu entscheiden, hat der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft aufgefordert, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der Beschlussvorschläge erlauben und es ermöglichen, das durch den Debt-to-Equity-Swap in Aussicht gestellte Wertaufholungspotenzial zu bewerten.
Dieser Informationspflicht gegenüber dem gemeinsamen Vertreter ist die Gesellschaft nicht nachgekommen.
Aufgrund der Entscheidung der Gesellschaft, eine neue erste Versammlung einzuberufen und damit auf den Vorteil eines verminderten Quorums zu verzichten, bestehen beim gemeinsamen Vertreter erhebliche Zweifel an dem Sanierungswillen des Vorstands. Der gemeinsame Vertreter hat den Vorstand daher ausdrücklich auf die Risiken und die potenzielle Haftung im Falle einer mutwillig herbeigeführten Insolvenz hingewiesen. Der gemeinsame Vertreter ist nach wie vor bereit, eine weitere Stundung auszusprechen, um den Anleihegläubigern eine Entscheidung zu ermöglichen.
Mangels fehlender, entscheidungsrelevanter Informationen und erheblichen Zweifeln am Sanierungswillen des Vorstands sowie um mögliche Vermögensverschiebungen zu vermeiden, sieht sich der gemeinsame Vertreter aktuell jedoch nicht mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um eine weitere Stundung oder eine Empfehlung für die Anleihegläubiger auszusprechen.
Der gemeinsame Vertreter ist bereits im Austausch mit relevanten Anleihegläubigern und fordert alle Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) auf, sich unter info@onesquareadvisors.com zu melden und ebenfalls in den Dialog mit dem gemeinsamen Vertreter zu treten.
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