Mittwoch, 21. August 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsen zur Vermeidung der Insolvenz - Niederlegung des Amtes als gemeinsamer Vertreter

Corporate News

Genf, 21.August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München stattfinden Gläubigerversammlung eingeladen, um über wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen.

Die HPI AG schlägt vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen.

Um die drohende Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden und ihr die Möglichkeit zu geben, geeignete Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft vorzubereiten und in Abstimmung mit den Gläubigern umzusetzen, spricht der gemeinsame Vertreter eine weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen nebst Zinsen aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28.02.2025 aus. Die Stundung steht unter der Einschränkung, dass ein ggf. neu gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelanleihe A1MA6Z das Recht zur Kündigung der gewährten Stundung und Fälligstellung der gestundeten Forderungen erhält.

Weiterhin möchten wir die Anleihegläubiger informieren, dass die One Square Advisory Services S.à.r.l. das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung A1MA6Z niedergelegt hat. Hintergrund ist, dass sich der gemeinsame Vertreter auf Basis der in den letzten Monaten geführten Gespräche und der zur Verfügung gestellten Informationen und Konzepte nicht in der Lage sieht, das Amt im besten Interesse der Gläubiger auszuführen. Dem gemeinsamen Vertreter ist eine Plausibilisierung der angedachten Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft nicht möglich und sieht sich daher weiterhin nicht in der Lage, den vertretenen Anleihegläubigern eine sinnvolle Handlungsempfehlung zu geben, insbesondere ob bereits im jetzigen Stadium eine Wandlung der Anleiheverbindlichkeiten in Eigenkapital der Gesellschaft ein wirtschaftlich sinnvoller Weg ist.

Keine Kommentare: