Dienstag, 24. September 2019

BaFin: BCB4U BANK AG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BCB4U BANK AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Das Unternehmen Tycoon69 AG mit Sitz in Ennetmoos in der Schweiz behauptet wahrheitswidrig, dass die von der MCV-CAP Beteiligung AG mit Sitz in Österreich angeblich bereits gegründete BCB4U BANK AG über eine Banklizenz verfügt. Keines der genannten Unternehmen untersteht der Aufsicht der BaFin. Die Unternehmen sind auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Quelle: BaFin

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