Dienstag, 24. September 2019

BaFin: Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Homepage www.baerenberg.ch fälschlich, als Finanzdienstleistungsinstitut über eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Baerenberg Group ebenso in ihrer Warnliste.

Quelle: BaFin
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Anmerkung der Redaktion:

Offensichtlich ist eine Verwechselung mit der renommierten Berenberg Bank beabsichtigt, eine von Anlagebetrügern häufig verfolgte Taktik.

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