Verbraucherzentrale
warnt vor unseriösen Kreditvermittlern
Stuttgart, 15.02.2017 – Verbraucher, die überschuldet
sind und keinen Kredit von ihrer Bank mehr erhalten, suchen oft nach anderen
Möglichkeiten, ein Darlehen zu bekommen. Unseriöse Kreditvermittler nutzen die
Notlage aus und ködern Betroffene mit fragwürdigen Angeboten. Die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun die Lyon Finanz GmbH erfolgreich
abgemahnt. Statt eines Kredits wurden Verbrauchern nur nutzlose
Dienstleistungen angeboten.
Mit Betreffzeilen wie „Ihre Genehmigung in Höhe von
30.000 Euro / Ihre Anfrage bei www.die-kredit-profis.net“
gab die Lyon Finanz GmbH in ihren Briefen Verbrauchern vor, dass ihr
Kreditantrag genehmigt sei. Tatsächlich wurde ihnen jedoch kein Kreditantrag vorgelegt,
sondern einen „Vermittlervertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung“.
Nach Unterschrift erhielten die Angeschriebenen per Nachnahme
Vertragsunterlagen, die allerdings keine Zusage über einen Kredit, sondern eine
bloße „Finanzsanierung“ waren. Mit diesen wurde der Kreditvermittler
beauftragt, Verbraucher bei der Regulierung von Krediten, Rechnungen und
Schulden zu unterstützen. „Der eigentliche Wunsch von Verbrauchern nach einem
Kredit wird dabei komplett ignoriert“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Viele Verbraucher vermuten, dass sie
einen Kreditvertrag erhalten, tatsächlich bekamen sie mit dem
Finanzsanierungsvertrag aber für sie nutzlose Dienstleistungen, die die Lyon
Finanz GmbH sofort abkassieren wollte“. Denn: In seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen legte der Anbieter fest, dass die Vergütung fällig werden
sollte, „[…] sobald die Firma Lyon Finanz GmbH dem/den Auftraggeber(n) den
Vertragspartner des Finanzsanierungsvertrages sowie die wesentlichen
Vertragsdaten des Finanzsanierungsvertrages zur Kenntnis gebracht hat.“ Die
Dokumente verschickte die Firma dann per Nachnahme, so dass Verbraucher sofort
dafür bezahlen mussten.
Die Verbraucherzentrale hat
diese rechtswidrige Klausel erfolgreich abgemahnt. Die Lyon Finanz GmbH hat
eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf sich nicht mehr auf diese
berufen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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