Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Dezember 2015 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Homepage
www.jj-bauer.comEmail-Adresse: info@jj-bauer.com
angeblicher Sitz:
Neuriedgasse 4, 7000 Eisenstadt
T.: +43 720880046
F.: +43 2682 2056 3004
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente sowie die gewerbliche Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gemäß § 3 Abs 2 Z 1 und 2 WAG 2007, nicht gestattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen dem Betreiber der Homepage www.jj-bauer.com und der in Österreich, 7000 Eisenstadt, ansässigen natürlichen Person Josef Johann Bauer besteht.
Quelle: FMA
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