Samstag, 26. Dezember 2015

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Maxxtrade

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 BWG bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. Dezember 2015 teilt die FMA daher mit, dass die

Maxxtrade
Wipplingerstrasse 2, 1010 Wien
www.maxxtrade.at
0800-8547361
+43-1-253022598
mail(at)maxxtrade.at

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007), der Handel mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) und das Depotgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 5 BWG nicht gestattet. 

Quelle: FMA

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