Das Ultimatum der PROKON-Geschäftsführung an die 75.000 Genussscheininhaber, ihr Geld nicht abzuziehen, war nicht von Erfolg gekrönt. Gestern musste der Windparkbetreiber Insolvenz anmelden. Nach Ansicht der SdK ist das eingesetzte Vermögen der Anleger damit aber im Gegensatz zu anders lautenden Medienberichten nicht zu 100% verloren.
Laut Mitteilung von PROKON hatten sich ungefähr die Hälfte der 75.000 PROKON-Genussrechtsinhaber nach einem entsprechenden Aufruf des Windkraftspezialisten Anfang Januar 2014 bereiterklärt, ihr Genussrechtskapital nicht abzuziehen. Laut PROKON wäre aber von mindestens 95 % des Genussrechtskapitals eine entsprechende Zusage nötig gewesen, um die Insolvenz zu verhindern.
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Die ist nun eingetreten. Die PROKON Regenerative Energien GmbH hat am 22.1.2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt. Mutmaßlich verfügt PROKON nicht über die nötige Liquidität, um die Auszahlungen der gekündigten Genussrechtsanteile leisten zu können. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin vom Amtsgericht Itzehoe bestellt. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Sicherung und der Erhalt des PROKON-Vermögens. Laut vorläufigem Insolvenzverwalter sind sämtliche Verfügungen der PROKON-Geschäftsführung ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun zunächst eine Bestandsaufnahme des Firmengeflechtes vornehmen müssen. Er wird prüfen müssen, worin das Genussrechtskapital in Höhe von ca. 1,4 Mrd. Euro investiert wurde und welche Vermögenswerte vorhanden sind. Denn erst dann kann beurteilt werden, wie werthaltig das PROKON-Vermögen ist und ob für die Genussrechteinhaber Verwertungschancen bestehen.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät jedem Anleger ohne entsprechende Kostenübernahmezusage einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung, vor Einholung eines kostenpflichtigen Rechtsrats oder gar der Einleitung rechtlicher Schritte, zu prüfen, ob er damit schlechtem Geld nicht auch noch gutes hinterherwirft.
Der vorläufige Insolvenzverwalter weist außerdem darauf hin, dass Zeichnungen neuen Genussscheinkapitals insolvenzbedingt nicht möglich sind. Anleger sollten daher derzeit in keinem Fall Zahlungen auf Konten der PROKON vornehmen.
Da bisher nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Anleger derzeit ihre Ansprüche noch nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Dies ist erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens, mit dem wir gegen Ende April 2014 rechnen, möglich. Ein endgültiges Insolvenzverfahren würde dann nicht eröffnet, wenn der Insolvenz(eigen)antrag zurückgenommen würde oder wenn kein Insolvenzgrund vorliegen sollte.
Die SdK bietet allen betroffenen Genussrechtsinhabern an, sich für einen kostenlosen Newsletter unter www.sdk.org/prokon.php zu registrieren. Wir werden über diesen Weg alle betroffenen Genussrechtsinhaber rechtzeitig über die Modalitäten zur Forderungsanmeldung und über etwaige Möglichkeiten bezüglich Schadensersatzklagen informieren.
Vermögenswerte vorhanden
Die SdK geht weiterhin davon aus, dass Prokon über werthaltige Vermögenswerte verfügt - zumindest im Bereich der Windkraftanlagen -, die, nachdem das Unternehmen nicht über Bankkredite finanziert war, zu großen Teilen den Genussrechtsinhabern zur Befriedigung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen müssten.
Die Höhe dieser Werte muss nun der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen. Im Anschluss daran müsste aufgrund der uns zugänglichen Informationen unserer Meinung nach ein Insolvenzplan erstellt werden, der die Interessen aller Genussrechtsinhaber fair berücksichtigt.
Fortführungslösung möglich
Die SdK ist auch weiterhin der Meinung, dass PROKON trotz Insolvenz im Zuge einer Fortführungslösung gute "Überlebenschancen" hätte, und dies für alle Genussrechteinhaber die beste aller Möglichkeiten wäre, ihr Investment zu retten. Dafür werden wir uns, auch im Sinne der über tausend Anleger, die sich bisher bereits hilfesuchend bei uns registriert haben, aktiv einsetzen und den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter suchen.
Die SdK wird betroffene Genussrechtsinhaber über einen kostenlosen Newsletter weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informieren. Interessierte Genussrechtsinhaber können sich unter
http://www.sdk.org/prokon.php für diesen kostenfrei registrieren lassen.
SdK Mitgliedern stehen wir zu unseren Geschäftszeiten unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org für Fragen zur Verfügung.
München, den 23. Januar 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Quelle: www.sdk.org
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