Bonn/Frankfurt a. M., 21. Januar 2014
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin) hat der Pay4
GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main sowie deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert jeweils mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 untersagt Dienstleistungen für die Bruma Service
GmbH mit Sitz in der Schweiz zu erbringen, soweit diese das Finanztransfergeschäft dadurch betreibt, dass sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzieht oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennimmt und die Beträge auftragsgemäß weiterleitet (
s. Veröffentlichung vom gleichen Tage).
Die Pay4
GmbH ist in die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der ungesetzlichen Geschäfte der Bruma Service
GmbH im Sinne des § 4
Abs. 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (
ZAG) einbezogen. Die
BaFin hat daher gemäß § 4
Abs. 1 Satz 1
ZAG in Verbindung mit § 4
Abs. 1 Satz 4
ZAG die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Pay4
GmbH sowie gegenüber deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert als Organ der Pay4
GmbH (§ 4
Abs. 1 Satz 4 Satz 4, 2. Halbsatz
ZAG) angeordnet.
Die Verfügungen sind bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen