Dienstag, 26. Februar 2013

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Qatar Financial Investment

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05. Februar 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Qatar Financial Investment
Email: qatar.f.investment(at)gmail.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen in Österreich (gem. § 1 Abs 1 Z. 3 BWG) nicht gestattet.

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