Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) kann gemäß § 64 Abs. 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. Februar 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
House of Finance AG
Gartenstrasse 5
9000 St. Gallen
Schweiz
www.house-of-finance.ch
E-Mail: info(at)housefinance.ch
Tel: +41 (0) 71 511 79 70
Fax: +41 (0) 71511 81 92
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG nicht gestattet.
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