Freitag, 9. November 2012

SdK hilft bei Citigroup-Forderung

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hilft ihren Mitgliedern, die ihre Forderung in Sachen der Entschädigungszahlung der Citigroup im Rahmen einer US-Sammelklage anmelden wollen.

Im Streit um faule Hypothekenpapiere haben klagende Anleger in den USA Erfolg gehabt. Die Citigroup hat einem Vergleich zugestimmt, laut dem sie geschädigten Aktionären 590 Mio. US-Dollar an Entschädigung zahlen will. Das sind umgerechnet gut 470 Mio. Euro. Im Rahmen der Sammelklage wurde der US-Großbank vorgeworfen, zu Beginn der Finanzkrise ihr wahres Engagement bei faulen Hypothekenpapieren verschleiert zu haben. Die Bank musste schließlich vom Staat gerettet werden.

Anleger aufgepasst

Der Vergleich betrifft Anleger, die zwischen dem 26.2.2007 und dem 18.4.2008 Aktien der Citigroup gekauft haben. Die 590 Mio. US-Dollar werden nach Abzug der Anwaltsrechnung unter den Aktionären aufgeteilt, die einen Anspruch angemeldet haben. Allerdings muss dem Vergleich noch durch ein News Yorker Gericht zugestimmt werden. Die entsprechende Anhörung findet am 15.1.2013 statt.

Alle betroffenen Anleger, die einen Anspruch auf Entschädigung anmelden wollen, müssen das bis spätestens zum 7.2.2013 tun! Alle Informationen sowie die Formulare gibt es hier. Der Anspruch kann schriftlich per Post oder direkt über Online-Formulare angemeldet werden.

Hilfe für SdK Mitglieder

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet ihren Mitgliedern an, ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich zu sein und ihre Fragen dazu zu beantworten. Weniger internetaffine Mitglieder können die Formulare auch in der Geschäftsstelle anfordern: per Telefon (089 2020846-0) oder per E-Mail (info@sdk.org).

München, den 9.11.2012

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org,
Tel.: 089 - 20 20 846 0

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