Donnerstag, 29. Juli 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Relax Investments Financial Services Ltd.

Wien, 28/07/2010

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. Juli 2010 teilt die FMA daher mit, dass

Relax Investments Financial Services Ltd.
Wienerbergstrasse 11
Wienerberg Business Park, 9th Floor
P.O.Box 1100 Wien
Österreich
Tel.: +43-1-229-7154
support@relax-investments.com
http://www.relax-investments.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1-4 WAG 2007 in Österreich zu erbringen.

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